Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.daet2027.de veröffentlichte Website der Landesärztekammer Hessen (LÄKH).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die LÄKH bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im April 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. An der Beseitigung der Barrieren wird derzeit aktiv gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder noch nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Erstellt wurde diese Erklärung am 15.04.2026.
Zuletzt überprüft und aktualisiert wurde sie im April 2026.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Wenn Sie uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern möchten, wenden Sie sich an:

Katja Kölsch
Stabsstelle Kommunikation

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main

Fon: +49 69 97672-340
E-Mail: kommunikation@laekh.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen

Fon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzungsverfahren beantragen: Formular Durchsetzungsverfahren auf der Website Barrierefreie IT Hessen